Dienstag, 20. September 2011

Für ihren dauerhaften Zusammenhalt braucht die Gesellschaft sowohl die einrichtungsmäßige als auch die ausstrahlungskräftige Obrigkeit. Fehlt die erstere, das heißt, wo die Obrigkeit versäumt hat, ihre Wurzeln in Einrichtungen zu senken, wo die Obrigkeit allein durch die Ausstrahlungskraft aufkommt und aus dem Brunnen der Überlieferung nichts Verstärkendes zieht, da vergeht die Obrigkeit mit jedem Besitzer, und daraus gewinnt die Gesellschaft, wie reich an der ausstrahlungskräftigen Obrigkeit sie auch sein mag, keine laufende Pflege, sondern bestenfalls eine Aufeinanderfolge von flüchtigen und unbeständigen Gestaltungen.
  Die ausstrahlungskräftige Obrigkeit verleiht der Gesellschaft Lebenskraft und Persönlichkeit, die einrichtungsmäßige Obrigkeit Tiefe und Standfestigkeit. Die in tiefem und festem Boden gepflanzte Lebenskraft gebiert Früchte, die ungepflanzte Lebenskraft dagegen kann ja wunderhübsch blühen—für einen Tag oder zwei. Keine Gesellschaft vermag zu allen Zeiten die mit der ausstrahlungskräftigen Obrigkeit begabten Menschen hervorzubringen. Es gibt Zeiten, in denen dieses Feld brachliegt, und wenn es auch zu diesen Zeiten wenig oder gar keine einrichtungsmäßige Obrigkeit gibt, so ist die Gesellschaft den freisinningen Gewalten ausgeliefert.
    Ohne Wurzeln in Einrichtungen bleibt die Obrigkeit von der Laune des einzelnen Todes abhängig und dafür anfällig, vom nächsten gegenobrigkeitlichen Sturm umgeworfen zu werden.